Vorteile von ntt - energieeinsparverordnung
> Werte unter 30% des EnEV-Standards können erzielt werden
Die Bundesregierung beschloss am 18. Oktober 2000 ein nationales Klimaschutzprogramm. Ziel war die Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes in Deutschland um bis zu 70 Millionen Tonnen vor 2005. Das Programm gibt auch für einzelne Sektoren konkrete Minderungsbeiträge vor. In privaten Haushalten und im Gebäudebereich müssen bis zu 25 Millionen Tonnen eingespart werden. Aus diesem Grund wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 verabschiedet. Sie soll den Energiebedarf von Neubauten gegenüber den bisherigen Standards um durchschnittlich 30% senken. Zudem sind im Gebäudebestand Nachrüstverpflichtungen vorgesehen. Weiterhin wurden die Anforderungen bezüglich baulicher Maßnahmen ausgeweitet und verschärft. Die Verordnung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Mit der EnEV soll vor allem der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzt werden. Zu diesem Zweck wurden die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung in einer einzigen Verordnung zusammengefasst und die Forderungen mit den folgenden Schwerpunkten weiterentwickelt:
Neubau
• Senkung des Energiebedarfs neu zu errichtender Gebäude auf den Niedrigenergiehaus-standard, also um durchschnittlich 30% unter dem Niveau der Wärmeschutzverordnung, Übergang zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Neubauten unter Einbeziehung der Anlagentechnik, auch um das Einsparziel flexibel und kostengünstig zu erreichen, Weiter-entwicklung des vereinfachten Nachweisverfahrens für bestimmte Gebäude, Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagefähige Energieausweise.
• Mit der ntt-Systembauweise können ohne größeren Aufwand Werte erreicht werden, die bis zu 30 % unter der Forderung der EnEV liegen (z.B. Kfw 60 Standard).
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